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Datenschutzaudit. Mit Zielgerichteten Fragen alle offenen Flanken im Unternehmen erkennen und Kategorisieren.
Datenschutzbehörden auf der ganzen Welt haben damit begonnen, ein Datenschutzaudit (oder DSGVO-Audit) bei für die Verarbeitung Verantwortlichen durchzuführen. Es wird geprüft, ob sie das Datenschutzrecht einhalten.
Im Wesentlichen vergleicht die Behörde Ihr Unternehmen mit dem Datenschutzgesetz, welches sie einhalten muss. Die Behörde bestimmt, inwieweit Ihr Unternehmen dieses einhält.
Bei einem Konformitätsaudit prüft ein Prüfer einer Behörde die Einhaltung der Rechts-vorschriften durch Ihr Unternehmen, indem er Beweise sammelt. Für viele für die Verarbeitung Verantwortliche ist dies eine sehr beängstigende Aussicht.
Vor kurzem hat eine schwedische Datenschutzbehörde bei über 350 Organisationen geprüft, ob ein Datenschutzbeauftragte(r) ernannt wurde.
Die Prüfung umfasste unter anderem Banken, Telekommunikationsanbieter, Anbieter medizinischer Leistungen, Versicherungsunternehmen und Gewerkschaften. Es handelt sich um das erste DSGVO-Audit, bei dem das Vorhandensein von ernannten Datenschutzbeauftragten geprüft wurde, da diese Rolle für die Sensibilisierung für den Datenschutz innerhalb einer Organisation und für die Einhaltung der Vorschriften von entscheidender Bedeutung ist.
Die Prüfung zeigt unter anderem, dass die meisten Unternehmen einen solchen haben. Nur 16 % der geprüften Unternehmen müssen noch einen Datenschutzbeauftragten benennen. Die schwedische Datenschutzbehörde erteilte Verweise und Anordnungen zur Einhaltung der Vorschriften, aber keine Geldstrafen.
Die bayerische Datenschutzbehörde prüfte große bayerische Websites auf die Verwendung von Tracking-Tools, insbesondere auf die Verwendung von Cookies. Laut dem Posi-tionspapier der Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden vom 26. April 2018 ist für die Verwendung von Cookies eine Einwilligung erforderlich. Die Behörde stellte fest, dass keine der 40 von ihr geprüften Websites die Anforderungen erfüllte.
Ein internes oder externes Audit sollte Ihnen helfen, Ihre Datenschutzverpflichtungen zu verstehen und zu erfüllen. Datenschutzbehörden erstellen einen risikoorientierten Bericht mit Empfehlungen, nachdem sie geprüft haben, inwieweit Sie die einschlägigen Datenschutzvorschriften einhalten.
Ein Audit kann sich mit einer Reihe von Bereichen befassen, die für Ihre Organisation relevant sind. Einige Beispiele sind:
Im Wesentlichen wollen Sie in der Lage sein, einer Behörde konkrete Beweise dafür zu liefern, dass Sie den Datenschutz ernst nehmen und dass Sie korrekt Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen haben. Behörden mögen Beweise. Sie müssen also damit beginnen, alle Maßnahmen, die Sie im Laufe der Zeit ergriffen haben, auf Papier zu dokumentieren.
Ihr Unternehmen sollte darauf vorbereitet sein, einer Datenschutzbehörde die spezifischen Verfahren und Einrichtungen zu zeigen, die zur Einhaltung der Vorschriften in die-sen Bereichen eingesetzt werden. Sie können sich vorbereiten, indem Sie Ihr internes Audit mit einem externen Audit abstimmen. Durch regelmäßige interne Audits, die Emp-fehlungen und umsetzbare Aufgaben enthalten, können Sie das Bewusstsein für den Da-tenschutz in Ihrem Unternehmen stärken.
Wir verstehen, dass ein Datenschutzaudit durch eine Behörde ein unruhiges Gefühl bereitet. Angesichts hoher Geldstrafen bei Verstößen möchte man so gut wie möglich vor-bereitet sein und das eigene Unternehmen so gut wie möglich positionieren.
Daher sollten Sie es gar nicht zum Äußersten kommen lassen. Nehmen Sie sich im Vorfeld Zeit und lassen Sie sich durch ein externes Unternehmen beraten.
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist wichtiger als jemals zuvor. Spätestens seit der Einführung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) werden Verstöße zum Teil empfindlich sanktioniert.
Jedes Unternehmen sollte in Abständen prüfen lassen, wie es beim Datenschutz aufgestellt ist. Mithilfe eines professionell durchgeführten Datenschutzaudits lässt sich das leicht erheben.
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