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FAQ – Compliance Beratung

Fragen und Antworten.

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Compliance ist nicht vorhanden, aber es gibt verpflichtende Regelungen, aus der die Pflicht zur Compliance hergeleitet werden kann:

  • Verpflichtung zum Risikomanagement gem. § 91 Abs. 2 AktG
  • allgemeine Sorgfaltspflicht von Unternehmensleitungen gem. § 93 AktG und § 43 GmbHG
  • Pflicht zu Aufsichtsmaßnahmen gem. § 130 OWiG

Der ehemalige Siemens Vorstand Neubürger wurde vom LG München 2013 zu einer Zahlung von 15 Million € Schadenersatz verurteilt, weil er nicht dieser Aufsichtspflicht (bzw. Compliance) zur Genüge nachkam.

Internationale Gesetze:

  • UK Bribery Act
  • Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)
  • Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)
  • 3. EU-Geldwäscherichtlinie
  • 4. EU-Geldwäscherichtlinie
  • 5. EU-Geldwäscherichtlinie
  • 6. EU-Geldwäscherichtlinie
  • §6 des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
  • EU-Antiterrorismusverordnung & deutsches Außenwirtschaftsgesetz
  • USA Patriot Act
  • ISO 19600 „Compliance management systems – Guidelines“
  • ISO 37001 „Anti-Bribery Management Systems“

Nationale Gesetze:

  • Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Aktiengesetz (AktG)
  • GmbH-Gesetz (GmbHG)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Es können viele weitere Gesetze je nach Standort und Fachbereich des Unternehmens Anwendung finden.

Alles, was dem Empfänger als geldwerter Vorteil dient, ist eine Zuwendung oder Vorteil.

 

Jedes Unternehmen regelt für sich, wie es damit umgeht. Bei deutschen Beamten gibt es beispielsweise eine null Toleranz Regelung, selbst Essensspenden werden beispielsweise an die Tafel weitergegeben.

Alle Compliance relevanten Information sind Insider bzw. vertrauliche Informationen und dürfen nicht weitergegeben werden.

 

Konkret handelt es sich um Informationen, über die bisher nicht öffentlich berichtet wurde und die das Potenzial besitzen, den Börsen- bzw. den Marktpreis zu beeinflussen.

 

Selbst für den Wissenden über diese Umstände ist es verboten, die relevanten Wertpapiere zu erwerben bzw. zu verkaufen. 

 

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