FAQ – Compliance Beratung Fragen und Antworten. 1. Ist Compliance rechtlich verpflichtend? Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Compliance ist nicht vorhanden, aber es gibt verpflichtende Regelungen, aus der die Pflicht zur Compliance hergeleitet werden kann:Verpflichtung zum Risikomanagement gem. § 91 Abs. 2 AktGallgemeine Sorgfaltspflicht von Unternehmensleitungen gem. § 93 AktG und § 43 GmbHGPflicht zu Aufsichtsmaßnahmen gem. § 130 OWiGDer ehemalige Siemens Vorstand Neubürger wurde vom LG München 2013 zu einer Zahlung von 15 Million € Schadenersatz verurteilt, weil er nicht dieser Aufsichtspflicht (bzw. Compliance) zur Genüge nachkam. 2. Welche Gesetze finden Anwendung bei der Compliance Beratung? Internationale Gesetze: UK Bribery ActForeign Corrupt Practices Act (FCPA)Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)3. EU-Geldwäscherichtlinie4. EU-Geldwäscherichtlinie5. EU-Geldwäscherichtlinie6. EU-Geldwäscherichtlinie§6 des Gesetzes zur Optimierung der GeldwäschepräventionEU-Antiterrorismusverordnung & deutsches AußenwirtschaftsgesetzUSA Patriot ActISO 19600 „Compliance management systems – Guidelines“ISO 37001 „Anti-Bribery Management Systems“Nationale Gesetze: Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)Geldwäschegesetz (GwG)Kreditwesengesetz (KWG)Aktiengesetz (AktG)GmbH-Gesetz (GmbHG)Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)Es können viele weitere Gesetze je nach Standort und Fachbereich des Unternehmens Anwendung finden. 3. Was gilt als Zuwendung oder Vorteil in der Compliance? Alles, was dem Empfänger als geldwerter Vorteil dient, ist eine Zuwendung oder Vorteil. Jedes Unternehmen regelt für sich, wie es damit umgeht. Bei deutschen Beamten gibt es beispielsweise eine null Toleranz Regelung, selbst Essensspenden werden beispielsweise an die Tafel weitergegeben. 4. Was sind Insidergeschäfte gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)? Alle Compliance relevanten Information sind Insider bzw. vertrauliche Informationen und dürfen nicht weitergegeben werden. Konkret handelt es sich um Informationen, über die bisher nicht öffentlich berichtet wurde und die das Potenzial besitzen, den Börsen- bzw. den Marktpreis zu beeinflussen. Selbst für den Wissenden über diese Umstände ist es verboten, die relevanten Wertpapiere zu erwerben bzw. zu verkaufen.